Verantwortung

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft.

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Dessen Ziel ist, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Erstmals formuliert der Gesetzgeber damit für Unternehmen verbindliche und einheitliche Richtlinien zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.

Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland.

Das neue Lieferkettengesetz bestärkt uns in unserem Weg einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir denken den Umgang mit Menschenrechten und Umwelt in allen unternehmerischen Entscheidungen mit.

Umsetzung der Sorgfaltspflichten

Zu den Kernelementen der daraus entstehenden Sorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen außerdem zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen, einem öffentlich beschriebenen Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und anlassbezogen auf das Handeln weiterer mittelbarer Zulieferer.

Alle Unternehmen der FraSec Unternehmensgruppe kommen allen Verpflichtungen umfassend nach. Die Achtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten hat für uns als werteorientiertes Unternehmen und Teil des Fraport Konzerns höchste Priorität!

Menschenkette

 

Grundsätzerklärung zu Menschenerechten und Umweltrisiken

Die Grundsatzerklärung formuliert die Erwartungen der Dr. Sasse AG an die eigenen Beschäftigten und Lieferanten bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten. Die Grundsatzerklärung wird künftig jährlich sowie anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die im Rahmen der Risikoanalyse festgestellten, prioritären umweltbezogenen und menschenrechtlichen Risiken werden dann in dem Dokument benannt und daraus abgeleitete Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe beschrieben.

Flugzeugabfertigung

Flugzeugabfertigung

Beschwerdeverfahren und Hinweisgebersysteme

Die FraSec Aviation Security GmbH ist Teil des Dr. Sasse Konzerns und greift auf die Governance Systeme des Konzerns zurück.

Verdachtsfälle, Regelverstöße oder Zuwiderhandlungen gegenüber den vorliegenden Anforderungen können jederzeit anonym per Mail compliance@sasse.de über unser internes Beschwerdeverfahren gemeldet werden. Jede Meldung wird gesehen und überprüft. Jeder relevanten Meldung wird nachgegangen und gegebenenfalls werden entsprechende Maßnahmen umgesetzt.

Kontakt 2

 

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle nimmt Hinweise auf Korruption und sonstiges strafbares bzw. unternehmensschädigendes Verhalten entgegen und prüft diese rechtlich. Zentrale Ansprechpartnerin (Ombudsfrau) für die Dr. Sasse Gruppe und deren Beteiligungen ist Frau Monika Dressler.  

Monika Dressler,  Personalleitung Sasse Aviation Service GmbH
Terminalstrasse Mitte 24
85356 München-Flughafen

Telefon: +49 (0)89 975 99745
Fax: +49 (0)89 975 99746
E-Mail:  monika.dressler@sasse.de